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Kindschaftsrecht

insbesondere die internationale Kindesentführung

Nach der Trennung der Eltern können Fragen des Umgangs oder der elterlichen Sorge klärungsbedürftig sein.

Hierbei ist dem Kindeswohl Vorrang zu geben. Oft ist die Einschaltung des zuständigen Jugendamtes sinnvoll und ausreichend. Anderenfalls kann eine gerichtliche Klärung herbeigefügt werden. Insbesondere, wenn die unbefugte Verbringung des Kindes ins Ausland droht oder bereits stattgefunden hat, ist ein zügiges Handeln, insbesondere durch die Einleitung eines Eilverfahrens zur Herausgabe des Kindes geboten.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden zögern Sie nicht mich unverbindlich zu kontaktieren. Ein schnelles Handeln kann zum Wohle Ihres Kindes geboten sein.